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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich:

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Rossinger e. U. und jedem Käufer/Kunden, der auf der Homepage von www.rossinger.at Abos & Dienstleistungen erwirbt bzw. diese zu erwerben beabsichtigt. Diese AGB gelten unabhängig davon, von welchem Endgerät (z.B. PC, Tablet, Handy) die Homepage aufgerufen wird.
1.2 Vertragspartner des Kunden ist der Rossinger e. U., Medieninhaber Mag. Wilhelm Popatnig in 9624 Egg bei Hermagor Nr. 7, FN 552566y, ATU 65755818. Die Angebote auf der Rossinger Homepage richten sich ausschließlich an Kunden aus dem EU-Raum und der Schweiz.
1.3. Benutzer der Rossinger Homepage müssen sich vor der Bestellung der Dienstleistungen/von Abos mit der Geltung dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung einverstanden erklären. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
1.4. Die Angebote seitens des Rossinger e. U. sind freibleibend und unverbindlich. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten.
1.5. Beim Abo behält sich der Vertragspartner vor, das Abonnementsverhältnis insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus auf den Herausgeberverlag oder sonstige Dritte zu übertragen, sofern dies dem Abonnenten zumutbar ist und ein sachlicher Grund hierfür vorliegt; insbesondere, aber nicht ausschließlich, soweit der Vertragspartner vom Herausgeberverlag mit der Durchführung des Vertriebs im eigenen Namen und für Rechnung des Herausgeberverlages beauftragt worden ist und der Vertriebsauftrag endet; weiterhin bei einer Veräußerung des Titels oder soweit der Abonnementvertrieb durch einen Dritten durchgeführt werden soll. Der Vertragspartner sorgt in diesen Fällen dafür, dass der Abonnent durch einen geeigneten Hinweis im Impressum des Titels oder in der Korrespondenz hiervon unterrichtet wird. Der Abonnent hat sodann das Recht, den Abonnementsvertrag fristlos zu beenden, sofern er dies binnen drei Monate ab Mitteilung erklärt.

2. Bestellungen von Abos, Dienstleistungen und Downloads allgemein:

2.1. Vertragsschluss
Durch Anklicken des Buttons „jetzt bestellen“ oder „jetzt abonnieren“ geben Sie Ihr Interesse an einem Abonnement der Zeitschrift Rossinger bzw. am Erwerb von Einzel- oder Spezialausgaben oder Fotos an. Ihre Anfrage stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Annahme erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere durch Übermittlung der bestellten Dienstleistungen/Titel, Abos und/oder Einzugsermächtigung. Bei Bestellungen von Downloads kommt der Vertrag in der Regel bereits mit Bestätigung der Bestellung per E-Mail zustande, spätestens jedoch mit Bereitstellung des Downloads. Falls der Verkäufer zur Erfüllung einer Bestellung nicht in der Lage ist oder die Bestellung ablehnt, wird der Besteller hierüber unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss besteht nicht.
2.2. Zahlung, Preiserhöhungen bei Abonnements
Der Besteller ist zur Zahlung verpflichtet, bei Abonnements für die jeweils genannte Anzahl von Ausgaben ab Vertragsschluss im Voraus. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug an die auf der Rechnung stehenden Konten zu leisten. Es werden nur die im Rahmen der Rechnung angebotenen Zahlungswege akzeptiert. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% steht dem Abonnenten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung im Heft zugehen. Eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer lässt den angegebenen Preis unberührt. Der Verkäufer behält sich im Falle von Abonnements vor, den Abo-Preis jederzeit anzuheben, die Erscheinungsweise des Titels zu ändern sowie seine redaktionelle Gestaltung zu ändern oder zu variieren. Weiterhin behält sich der Verkäufer vor, im Rahmen eines laufenden Abonnements einzelne Ausgaben durch Sonderhefte oder Schwerpunktausgaben zu bestreiten.
2.3. Rückbuchung Bankeinzug
Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Besteller seine Bank hiermit unwiderruflich, uns seinen vollständigen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.
2.4. Lieferung/Bereitstellung
Der Verkäufer behält sich vor, für die Versendung von Heften und Produkten im In- und Ausland Versandkosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen. Eventuelle zusätzliche Steuern und Zölle sind stets vom Besteller zu tragen. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über.
2.5. Eigentums-/Rechtevorbehalt
Bestellte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Verkäufers. Bei Download-Bestellungen werden die entsprechenden Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung lediglich widerruflich gewährt.
2.6. Abonnements: Beginn, Anzahl der bezogenen Ausgaben und Kündigung
Abonnements beginnen grundsätzlich zur nächsten erreichbaren Ausgabe, soweit bei der Bestellung kein späterer Zeitpunkt angegeben wurde. Detaillierte Informationen zur Anzahl der bezogenen Ausgaben und zur Kündigungsfrist werden in der Regel direkt beim jeweiligen Abo-Angebot angezeigt.
2.7. Regelungen zur Kündigung: Sie haben die Möglichkeit, die Kündigung ohne Angabe von Gründen in Textform z.B. Brief, E-Mail oder telefonisch vornehmen. Die Kündigung muss bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres einlangen, sodass sie berücksichtigt werden kann. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum.
2.8. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu leisten.

3. Zusätzliche Bedingungen für Download-Bestellungen, Einzel/Spezialausgaben oder Abonnements:

3.1. Nutzungsrechte an Downloads und digitalen Fotos
Mit Bereitstellung bzw. Übermittlung der einzelnen digitalen Inhalten (kurz: Downloads) erhält der Besteller das einfache Recht, die Downloads für eigene Zwecke zu nutzen.
3.2. Aktualisierungen von Downloads
Der Verkäufer ist berechtigt, die Inhalte der Downloads jederzeit zu überarbeiten, zu aktualisieren oder in sonstiger Weise zu verändern, wenn dies aus technischen, rechtlichen oder inhaltlichen Gründen erforderlich sein sollte.
3.3. Datensicherung und Datenverfügbarkeit
Der Verkäufer hält alle gekauften digitalen Daten für eine angemessene Frist bei sich abrufbar. Eine unbefristete Datensicherung und Datenverfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Besteller sollte daher seine Downloads parallel lokal auf angeschlossenen Endgeräten speichern. Der Besteller wird ausdrücklich und mit angemessenem Vorlauf informiert, soweit Downloads durch den Verkäufer zukünftig nicht mehr bereitgestellt werden können. Der Verkäufer ist bemüht, die bestellten Downloads möglichst ununterbrochen verfügbar zu halten. Durch Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie System-Aktualisierungen oder auch technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, kann die Verfügbarkeit möglicherweise eingeschränkt sein. Eine Gewährleistung für die jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht übernommen.

4. Urheberrechtliche Bestimmungen:

4.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
4.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) Rossinger. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
4.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
4.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

5. Eigentum:

5.1. Digitale Fotografie: das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien.
5.2. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

6. Nebenpflichten:

6.1. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild.
6.2. Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
6.3. Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

7. Werklohn / Honorar:

7.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu. Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
7.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
7.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
7.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
7.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

8. Schlussbestimmungen:

8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.